Integration - Übersicht Kursträger [mehr ...]
Ein Integrationskurs besteht aus:
- einem Basis- und Aufbausprachkurs (Vermittlung von Sprachkenntnissen)
- Orientierungskurs, Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur / Geschichte
- Dauer: 645 Stunden
- Kostenbeitrag: 1 Euro, aber auch Befreiung möglich
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Anspruch zur Teilnahme an einem Integrationskurs besteht:
- erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Familiennachzug, aus humanitären Gründen
- sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten
- und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann
- u.a. auch wenn Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II bezogen werden und der Ausländer besonders integrationsbedürftig ist
Ausgenommen von der Teilnahmeverpflichtung:
- er sich in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befindet,
- Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten oder
- seine Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar
Konsequenz:
- Kürzung ALG II
- Integrationsgespräch
- evtl. keine Niederlassungserlaubnis
Hier werden Sie entsprechend beraten: [mehr ...]
Weitere Infos auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de