Thema Integration
Arbeitsmigration, Zuwanderung, Aufenthalt aus familiären Gründen, Integrationskurse
Seit 01.01.2005 wurde das neue Zuwanderungsgesetz eingeführt. In diesem Zusammenhang möchte die Ausländerbehörde der Stadt Bamberg über Änderungen und Umstrukturierungen informieren. Dies ist nur eine allgemeine Übersicht. Sollten spezifische Fragen auftauchen, stehen die Sachbearbeiter der Ausländerbehörde gerne zur Verfügung.
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Kontaktdaten:
Ausländerwesen Stadt Bamberg
Rathaus Maxplatz
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg
Telefon: 0951 / 87-1283
FAX: 0951 / 87-1979
E-Mail: auslaenderamt@stadt.bamberg.de